NS-Akteure und Institutionen im Kontext der Enteignungen in Frankreich während der Besatzungszeit
Im Unterschied zu vielen anderen Ländern, die im Zweiten Weltkrieg von deutschen Truppen besetzt wurden, unterstand Frankreich vom ersten Tage an bis zur Befreiung des Landes einem Militärbefehlshaber, der seinen Sitz im Hôtel Majestic in Paris hatte. Grundlage dafür war das Reichsverteidigungsgesetz, das im Falle eines Krieges die vollziehende Gewalt in den besetzten Gebieten auf den Oberbefehlshaber des Heeres übertrug. Dieser hatte die Einzelheiten im Einvernehmen mit dem Beauftragten für den Vierjahresplan Hermann Göring, dem Reichsinnenminister Wilhelm Frick, und dem Generalbeauftragten für die Wirtschaft, Walther Funk, zu treffen.1 Für die Koordinierung der zivilen Belange wurde dem Militärbefehlshaber zusätzlich zum Kommandostab ein Verwaltungsstab zugeordnet. Dabei handelte es sich in der Regel um zivile Beamte, die zu Kriegsverwaltungsräten ernannt wurden und Uniform trugen.
Trotz aller Vorbereitungen war das Oberkommando des Heeres (OKH) auf die Ereignisse nur unzureichend vorbereitet und geriet durch den unerwartet schnellen Vormarsch der deutschen Truppen im Mai 1940 rasch ins Hintertreffen. Als die Niederlande am 14. Mai kapitulierten, ernannte Hitler Arthur Seyss-Inquart zum Reichskommissar und entzog sie damit der Zuständigkeit des OKH. Erst in Belgien, das am 28. Mai 1940 kapitulierte, kam das OKH zum Zug. General Alexander von Falkenhausen wurde zum Militärbefehlshaber mit Sitz in Brüssel ernannt und Eggert Reeder zum Chef der Militärverwaltung bestellt. Ihr Zuständigkeitsbereich erstreckte sich jedoch nicht nur auf Belgien, sondern umfasste auch die beiden nordfranzösischen Departements, die zu diesem Zeitpunkt bereits von der Wehrmacht besetzt waren.
Als die deutschen Panzerverbände nach dem Ende der Schlacht um Dünkirchen auf ihrem Vorstoß nach Süden am 9. Juni die Seine erreichten, ernannte das OKH Generaloberst von Blaskowitz zum Militärbefehlshaber Nordfrankreich und befahl ihm am 13. Juni, den Aufbau einer Verwaltung für das besetzte Frankreich ohne die Departements Nord und Pas-de-Calais. Blaskowitz nahm seinen Sitz im Château des Sablons in Compiègne. Jonathan Schmid, ehemaliger stellvertretender Ministerpräsident von Württemberg, wurde Chef der Militärverwaltung. Zum Stadtkommandanten von Paris, das einen Tag später von deutschen Truppen besetzt wurde, wurde General Alfred von Vollard-Bockelberg ernannt. Er nahm seinen Sitz im Hôtel Crillon und Ministerialdirektor Harald Turner wurde sein Verwaltungschef.
Nach dem Waffenstillstand am 22. Juni übernahm der Oberbefehlshaber des Heeres, General von Brauchitsch, anstelle von Blaskowitz selbst das Amt des Militärbefehlshabers Frankreich (MBF). General Alfred Streccius wurde sein Stellvertreter. Unter Schmid, dem Chef des Verwaltungsstabes, übernahm Werner Best die Verwaltungs- und Elmar Michel die Wirtschaftsabteilung. Chef des Kommandostabes wurde Oberst Hans Speidel. Während Brauchitsch im Hauptquartier des OKH in Fontainebleau2 residierte, nahmen Streccius, Speidel und Schmid ihren Sitz in Paris im Hôtel Majestic in der Avenue Kléber.
Nach dem Scheitern der Luftschlacht um England wurde das Hauptquartier des OKH wieder zurück nach Berlin verlegt. Da Streccius sich nicht bewährt hatte, wurde nicht er, sondern General Otto von Stülpnagel am 25. Oktober 1940 zum neuen MBF ernannt. Speidel und Schmid blieben im Amt, ebenso die beiden Abteilungsleiter Best und Michel.
Organisation und Zuständigkeit
Mit dem Waffenstillstand vom 22. Juni 1940 wurde der besetzte Teil Frankreichs in fünf Militärveraltungsbezirke aufgeteilt (Nordost-, Nordwest- und Südwestfrankreich, Bordeaux, Paris). Die Departements Nord und Pas-de-Calais blieben weiterhin dem Militärbefehlshaber in Brüssel unterstellt. Im Elsaß und in Lothringen wurden die Gauleiter Josef Bürckel und Robert Wagner zu Chefs der Zivilverwaltung ernannt und waren damit ebenfalls der Weisungsbefugnis des MBF entzogen.
Im besetzten Teil des Landes wurde jeder Präfektur eine Feldkommandantur und jeder Unterpräfektur eine Kreiskommandantur zugeordnet. In größeren Städten befand sich zusätzlich eine Ortskommandantur. Mit dem Balkanfeldzug im März 1941 und insbesondere nach dem Überfall auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 wurde dieses engmaschige Netz allmählich gelockert. Von den 79 Feld- und 152 Kreiskommandanturen wurden einige entweder ganz abgezogen, auf Außenstellen reduziert, oder aber, nach dem Einmarsch der Wehrmacht im November 1942 in die unbesetzte Zone bzw. nach der Kapitulation Italiens im September 1943, als Hauptverbindungsstäbe bzw. Verbindungsstäbe nach Südfrankreich verlegt.1 Dort unterstanden sie jedoch nicht mehr dem MBF in Paris, sondern dem Kommandanten im Heeresgebiet Südfrankreich, Generalleutnant Heinrich Niehoff, der seinen Sitz in Lyon hatte.
Die in Frankreich stationierten deutschen Truppen unterstanden nicht dem MBF, sondern dem Oberbefehlshaber West, Generalfeldmarschall Gerd von Rundstedt, der seinen Sitz in Saint-Germain-en-Laye hatte. Der MBF verfügte lediglich über einige Landesschützenbataillone als Sicherungstruppen und den Zollgrenzschutz, der anstelle der Wehrmacht ab Ende 1940 neben den Küsten auch die Sicherung der Demarkationslinie zum unbesetzten Teil Frankreichs und der Grenzen zur Schweiz und zu Spanien übernahm.
Mit dem Balkan- und vor allem mit dem Ostfeldzug wurde 1941 das Gros der deutschen Verbände bis auf die Armeeoberkommandos (AOK) 7 in Le Mans und das AOK 16 bzw. später das AOK 15 in Tourcoing und Roubaix aus Frankreich abgezogen. Der Schwerpunkt der deutschen Militärpräsenz in Frankreich ging auf die Luftwaffe und Kriegsmarine über. Nach dem Ausbau der Feldflughäfen im Norden übernahm die Organisation Todt nun den Bau der U-Boot Stützpunkte in Brest, Lorient, La Rochelle, Saint-Nazaire und Bordeaux. Erst Ende 1942, nach dem britischen Landungsversuch in Dieppe im August, rückte Frankreich für Hitler wieder stärker in den Vordergrund. Nach seinem Befehl zum Bau des Atlantikwalls wurden zur Abwehr einer alliierten Landung neue Truppen nach Frankreich verlegt. 1944 belief sich ihre Zahl auf knapp eine Million Mann.
Macht und Ohnmacht der Militärverwaltung
Dieser knappe Überblick zeigt, wie gering der Handlungsspielraum bemessen war, in dem sich die deutsche Militärverwaltung in Frankreich von Anfang an bewegte. Lag das Hauptaugenmerk in den ersten Wochen als Folge der Flucht von über acht Millionen Menschen nach Süden zunächst auf der Wiederherstellung geordneter Verhältnisse, verlagerte es sich schon bald auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung gegen den aufkeimenden Widerstand und parallel dazu die wirtschaftliche Ausbeutung des Landes.
Gemäß Artikel 3 des Waffenstillstandes vom 22. Juni 1940 übte die deutsche Militärverwaltung »in den besetzten Teilen Frankreichs… alle Rechte der besetzenden Macht aus. Die französische Regierung verpflichtet sich, die in Ausübung dieser Rechte ergehenden Anordnungen mit allen Mitteln zu unterstützen und mit Hilfe der französischen Verwaltung durchzuführen.«1 Ähnlich klare Vorgaben, um auch gegenüber deutschen Dienststellen den Anspruch auf alleinige Ausübung der vollziehenden Gewalt in Frankreich durchzusetzen, gab es für den MBF jedoch nicht.
Im OKH unterschätzte man offenkundig die Begehrlichkeiten, die der schnelle Sieg über Frankreich auslöste. Als die deutschen Truppen am 14. Juni 1940 in Paris einmarschierten, das von einem Großteil seiner Bewohner fluchtartig verlassen worden war, folgten ihnen praktisch auf dem Fuß bereits die ersten Vertreter einer ganzen Reihe von Reichsministerien und Parteidienststellen.2 Schon am nächsten Morgen, dem 15. Juni, traf Otto Abetz, der spätere deutsche Botschafter mit seinem Stab in Paris ein. Es war kein Zufall, dass bei der Suche nach einem Vertreter des Reichsaußenministers Joachim von Ribbentrop beim MBF die Wahl ausgerechnet auf ihn gefallen war. Abetz war kein geschulter Diplomat, galt dafür aber als ausgewiesener Kenner Frankreichs und stand im Ruf, dass »auf Direktiven zu warten… seine Sache nicht« war.3
Als Abetz mit seinen Mitarbeitern Carltheo Zeitschel, Ernst Achenbach, Karl Epting und Friedrich Grimm in der deutschen Botschaft in der Rue de Lille eintraf, trafen sie dort auf Eberhard Freiherr von Künsberg mit seinem Stab, den von Ribbentrop mit der Suche nach französischen Akten beauftragt hatte.4 Künsberg, der wenig später in das Gebäude der polnischen Botschaft auswich, schilderte Abetz, dass er nicht nur die Amtsräume, sondern auch eine Reihe von Privatwohnungen führender Politiker durchsucht und dabei zahlreiche Kunstgegenstände und Möbel vorgefunden hatte. Abetz, der »von der Kriegsschuld der Juden… in jedem Fall überzeugt [war], was sie in seinen Augen harter Strafe preisgab«5, leitete daraus die Forderung ab, leerstehende Wohnungen, insbesondere diejenigen von jüdischen Besitzern, einer systematischen Überprüfung zu unterziehen und die darin befindlichen Kunstgegenstände »sicherzustellen«. Das Kommando Künsberg war jedoch personell zu schwach besetzt, um diesen Gedanken in die Tat umzusetzen. Abetz wandte sich darum hilfesuchend an Helmut Knochen, den Heinrich Himmler am 20. Juni zum »Beauftragten der Sicherheitspolizei und des SD« in Frankreich ernannt und dem MBF unterstellt hatte.6
Otto Abetz und Franziskus Graf Wolff Metternich
Abetz machte sich zu Nutze, dass seine Befugnisse als Vertreter des Reichsaußenministers beim MBF nicht eindeutig geregelt waren.1 Nach der Haager Landkriegsordnung von 1907 war die Einziehung von Privateigentum ohne vorherigen Friedensschluss untersagt, doch der »deutsch-französische Waffenstillstandsvertrag enthielt über Kunstbesitz in Frankreich kein Wort«.2 Als der Beauftragte für den Kunstschutz in den besetzten Gebieten, Franziskus Graf Wolff Metternich, einige Tage später in Paris eintraf, äußerte er Bedenken gegen die von Abetz inzwischen veranlassten Beschlagnahmungen, doch der erklärte, dass der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, General Wilhelm Keitel, am 5. Juli Brauchitsch informiert hatte, dass Hitler dem Wunsch Alfred Rosenbergs entsprochen habe, in den besetzten Ländern »Staatsbibliotheken und Archive nach für Deutschland wertvollen Schriften« ebenso zu durchsuchen wie »Kanzleien der höheren Kirchenbehörden und Logen nach gegen uns gerichteten politischen Vorgängen«. Reinhard Heydrich, der Chef der Sicherheitspolizei, werde »mit den zuständigen Militärbefehlshabern zwecks Ausführung des Auftrages in Verbindung treten«.3
Zwar erließ der MBF am 15. Juli 1940 eine »Verordnung über die Erhaltung von Kunstschätzen im besetzten Frankreich«,4 die die Beschlagnahme, das Entfernen oder auch nur das Verändern beweglicher Kunstschätze ohne schriftliche Genehmigung der deutschen Militärverwaltung unter Strafe stellte. Doch Abetz ließ sich dadurch nicht beirren. Als er Anfang August von Hitler auf dem Obersalzberg empfangen wurde, nutzte er die Gelegenheit und begründete sein eigenmächtiges Vorgehen mit der Schuld, die die Juden als Kriegshetzer auf sich geladen hätten.5 Nach seiner Rückkehr nach Paris bestand er gegenüber Wolff Metternich darauf, dass er mit der »Sicherstellung des öffentlichen und privaten, vor allem jüdischen Kunstbesitzes in Frankreich« beauftragt worden sei. Bei den Gegenständen, die er in der Botschaft eingelagert hatte, handele es sich um Kunstwerke, »die nicht Gegenstand des Friedensvertrages werden sollen, sondern als Vorschußleistungen auf Reparation etwa sofort in Reichsbesitz überzuführen sind«.6 Wenig später verlangte er auch Zugriff auf die in den Schlössern an der Loire ausgelagerten Kunstwerke der Pariser Museen.
Mit Unterstützung von Best, dem Leiter der Verwaltungsabteilung, gelang es Wolff Metternich zwar, dass Abetz, der inzwischen von Hitler zum deutschen Botschafter in Paris ernannt worden war, am 28. September 1940 schließlich einlenkte. Doch dessen ausdrückliche Zusage, »dass Beschlagnahmen von Kunstgut nunmehr grundsätzlich aufhören und nur noch durch die Militärverwaltung oder auf schriftlichen Führerbefehl vorgenommen werden sollen«7 bedeutete keineswegs das Ende der Auseinandersetzung. Denn zum einen hatte die Militärverwaltung damit genaugenommen ihren bisherigen entschiedenen Widerstand gegen den Kulturgutraub aufgegeben.8 Und zum anderen trat Wolff Metternich nun mit dem Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg (ERR) ein neuer, mächtiger Gegenspieler gegenüber.9
Alfred Rosenberg und Hermann Göring
Am 5. September 1940 teilte Rosenberg Best mit, seine Mitarbeiter hätten in Frankreich bei ihrer Suche nach Schriftgut »an verschiedenen Stellen wertvolles Kulturgut festgestellt. Es handelt sich bei diesen Gegenständen ausschließlich um z. Zt. herrenlosen jüdischen Besitz. Um diese wertvollen Kulturgüter vor Diebstahl, Vernichtung oder Beschädigung zu schützen, werde ich diese Gegenstände nach Deutschland transportieren und dort sicherstellen lassen«.1 Und noch ehe Best auf die Rechtslage verweisen konnte, erklärte ihm Keitel, dass Rosenberg »hinsichtlich des Zugriffsrechtes eindeutige Weisungen vom Führer persönlich« erhalte habe und er ermächtigt sei, »die ihm wertvoll erscheinenden Kulturgüter nach Deutschland abzutransportieren und hier sicherzustellen. Über ihre Verwendung hat der Führer sich die Entscheidung vorbehalten.«2
Die Taktik der Militärverwaltung, statt sich dem Begehren der deutschen Dienststellen entschieden zu widersetzen, auf dem Verhandlungsweg nach Lösungen zu suchen, erwies sich zunächst als erfolgreich, denn die von Abetz in der Botschaft eingelagerten Kunstwerke wurden Anfang Oktober in die Obhut des Einsatzstabes übergeben und im Museum Jeu de Paume eingelagert.3 Da der ERR nicht über die notwendigen Transportkapazitäten verfügte und die Militärverwaltung diese nicht bereitstellte, schien damit die Gefahr eines Abtransportes nach Deutschland fürs erste gebannt. Doch nun trat mit Hermann Göring ein weiterer Gegenspieler auf den Plan.
Bereits im Vorfeld des Westfeldzuges hatte Göring als Beauftragter für den Vierjahresplan verlangt, dass man im Falle eines Sieges Beute zu machen bzw. Frankreich regelrecht auszuräumen4 habe. Diese Forderung betraf in erster Linie Rohstoffe, Rüstungsgüter und Industrieanlagen, aber auch Gold, Edelmetalle und Devisen. In seinem Auftrag folgten den vorrückenden deutschen Truppen sogenannte Devisenschutzkommandos auf dem Fuß. Sie hatten den Auftrag, systematisch Bankschließfächer und Wertdepots zu öffnen und den Inhalt im Namen des Reiches zu beschlagnahmen. Dabei fielen ihnen neben Geld und Wertpapieren regelmäßig auch immer wieder Kunstgegenstände in die Hände.5 Da das Devisenschutzkommando dem MBF unterstand, wurden diese anschließend dem ERR zur Verwahrung übergeben.6
Die Suche des Einsatzstabes nach Kunstgegenständen beschränkte sich keineswegs nur auf den Großraum Paris. Als Mitarbeiter des ERR in der Normandie das Château de Reux durchsuchen wollten, das sich im Besitz des Barons Édouard Alphonse James de Rothschild befand, mussten sie feststellen, dass das Schloß – wie viele andere im besetzten Frankreich7 – von der Luftwaffe beschlagnahmt worden war. Als die Männer des ERR die Herausgabe der Kunstgegenstände verlangten, »hatte dies einen ungeahnten Nebeneffekt«,8 denn dadurch erfuhr offenbar Göring von der Tätigkeit des Einsatzstabes. Mit sicherem Gespür für die Chance, die sich ihm hier eröffnete, meldete sich der »zweite Mann des Dritten Reiches« bei Rosenbergs Vertreter in Paris, Kurt von Behr, für den 3. November 1940 zu einem Besuch des Museums Jeu de Paume an. Zwei Tage später ordnete er eigenmächtig die künftige Verteilung der Kunstwerke an.9 Nachdem sich Rosenberg vorsichtshalber bei Hitler noch einmal rückversichert hatte, kam es zu einer regelrechten Arbeitsteilung: Während der ERR die von Abetz und dem Devisenschutzkommando beschlagnahmten Kulturgüter in Verwahrung nahm und weiter systematisch nach jüdischem Kunstbesitz suchte, übernahm Göring deren Verteilung und organisierte den Abtransport nach Deutschland. »From top to bottom the Einsatzstab became a Göring show under the Rosenberg flag.«10
Bis zu seiner Abberufung als Beauftragter für den Kunstschutz in den besetzten Gebieten im Jahr 1942 musste Wolff Metternich nun machtlos mit ansehen, wie Göring regelmäßig nach Paris kam, um mit seinem Berater Hermann Bunjes im Museum Jeu de Paume die vom ERR beschlagnahmten Kulturgüter zu sichten. Ein Teil davon wurde anschließend nach Süddeutschland transportiert und dort für das geplante »Führer-Museum« in Linz eingelagert,11 der andere Teil wurde in Görings Sonderzug verpackt und der Sammlung des Reichsmarschalls in seinem Landsitz Carinhall bei Berlin einverleibt.12
Schluss
Mit dem Rücktritt von Otto von Stülpnagel als MBF am 15. Februar 1942 und der Einsetzung von Carl-Albrecht Oberg als höherer SS- und Polizeiführer übernahm die SS im Mai 1942 von der Militärverwaltung die Kontrolle über Polizei- und Justiz in Frankreich. Zuvor war im März Hans Speidel, Chef des Kommandostabes, an die Ostfront versetzt worden. Im Juli 1942 wechselte der Leiter der Verwaltungsabteilung, Werner Best, selbst ein hochrangiger SS-Offizier, von Paris nach Dänemark.1 Kurz darauf, im August 1942, wurde Franziskus Graf Wolff Metternich beurlaubt, weil er »eine eindeutige francophile und mit den Interessen des Reiches nicht vereinbare Haltung gezeigt« habe.2
Unter dem neuen MBF, Carl Heinrich von Stülpnagel, stieg Elmar Michel als Nachfolger von Jonathan Schmid zum Chef der Militärverwaltung auf. Im Hôtel Majestic konzentrierte man sich von nun an auf die wirtschaftliche Ausbeutung des Landes, während Oberg und Knochen im Zusammenspiel mit dem französischen Polizeiminister René Bousquet auf den wachsenden Widerstand im Land mit immer schärferen Repressionsmaßnahmen reagierten. Mit der Ernennung von Julius Ritter als Beauftragten des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz Fritz Sauckel gab die Militärverwaltung ein Jahr später zwar auch in diesem Bereich die Verantwortung ab, trug zugleich aber auch für die Organisation der Transporte der französischen Arbeitskräfte nach Deutschland ebenso Sorge wie für die der Deportationszüge; eine Arbeitsteilung, die bis in die letzten Tage der deutschen Besatzung reibungslos funktionierte.
Basisdaten
Personne / personne
Personne / collectivité
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