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21/08/2023 Répertoire des acteurs du marché de l'art en France sous l'Occupation, 1940-1945, RAMA (FR)

Gabrielle Chesnier-Duchesne arbeitete als Kunstmaklerin im Antiquitätenhandel. Das Geschäft, das sie führte, ist jedoch offiziell auf den Namens ihres Ehemannes, Marcel Chesnier-Duchesne, eingetragen. Während der Besatzungszeit war sie am Verkauf von Tapisserien durch den Händler Henri Aumaitre an Hermann Göring beteiligt.

Tapisserien für Göring

Gabrielle Dubois wurde am 26. Januar 1897 in Bersillies-l’Abbaye in Belgien geboren. Durch ihre erste Ehe erhielt sie die französische Nationalität. Am 15. März 1930 heiratete sie Marcel Chesnier-Duchesne in zweiter Ehe. Ihr Ehemann richtete ihr in der 83, Rue de la Convention ein Antiquitätengeschäft ein. Das Geschäft wurde hauptsächlich von ihr selbst betrieben, mit Unterstützung durch ihre Tochter aus erster Ehe, Solange Sturbois. Ab 1932 war das Unternehmen stark von der allgemeinen wirtschaftlichen Krise betroffen.1

Der Laden blieb von Juli 1939 bis zum Ende des Jahres 1940 geschlossen und war während der Besatzung jeweils nur etwa die Hälfte des Jahres geöffnet.2 Chesnier-Duchesne gab 1945 an, zu Beginn des Jahres 1941 von Élisabeth Cololian aufgesucht worden zu sein, einer Kundin, die im Auftrag einer dritten Person auf der Suche nach gotischen Wandteppichen war.3 Wenig später informierte Henri Aumaitre Chesnier-Duchesne, dass er Wandteppiche aus dem 17. Jahrhundert verkaufen wolle, die Szenen aus dem Leben Karls V. [Charles Quint] zeigten.4 Nach mehreren Telefonaten mit dem von Cololian vermittelten Interessenten, liess Chesnier-Duchesne die Wandteppiche durch Aumaitre ausstellen. Dieser zeigte die Teppiche in der Galerie Charpentier, die eigentlich geschlossen war. Für die Nutzung der Galerie erhielt der Besitzer Maurice Deltour keinerlei Entgelt. Aumaitre legt den geringsten Verkaufspreis für die Tapisserien auf 3.500.000 F fest und überliess die Verhandlungen Gabrielle Chesnier-Duchesne. Bei der ersten Besichtigung waren Cololian und ihre Schwiegertochter, sowie ein gewisser Monsieur Schmidt anwesend, der den Besuch des eigentlichen Käufers vorbereitete. Dieser war letztlich niemand anderes als Hermann Göring selbst, in Begleitung von Josef Angerer und Walter Andreas Hofer.5 Angerer verhandelte den Verkauf und stellte eine Quittung über 4 Millionen Francs aus. Von diesen behielt er selbst 500.000 F ein, da er den Preis auf 3.500.000 F reduzierte. Gabrielle Chesnier-Duchesne erzielte somit selbst keinen Gewinn aus dem Verkauf, akzeptierte aber das Angebot unter der Bedingung einer Intervention bei Göring für die Freilassung ihrer drei Neffen.6

Bei der Übergabe des Geldes an Aumaitre überliess dieser ihr schließlich doch eine Kommission von 200.000 F und behielt selbst 3.300.000 F.7 Chesnier-Duchesne merkte in ihrer Aussage an, dass „diese 200.000 F, die mir als Einnahmen des Verkaufs der Tapisserien zugesprochen wurden, von mir nicht eingelöst wurden. Trotzdem habe ich die Verantwortung dafür seit Beginn der Untersuchung übernommen.“8 Sie überweist außerdem Cololian, die als Vermittlerin agierte, eine Kommission in Höhe von 80.000 F. Der Prüfer des Comité de confiscation des profits illicites [Komitee für Beschlagnahmung unlauterer Gewinne] hielt während der Untersuchung fest, dass „die Beschuldigte erklärt, dass sie keinerlei Gewinn in dieser Sache gemacht habe. Sie weigert sich jedoch die Gründe hierfür zu erklären. Dies lässt vermuten, dass es in diesem Zusammenhang noch unbekannte ‚Abgründe‘ [dessous] gibt.“9

In der Folge dieses Verkaufs wurde Gabrielle Chesnier-Duchesne bei der Luftwaffe vorgeladen: Eine gewisse Mademoiselle Lancelet hatte dort bezüglich der Wandteppiche Anzeige erstattet. Sie behauptete, neben Aumaitre Mitbesitzerin der Tappisserien zu sein und forderte aus diesem Grund eine Beteiligung am Gewinn. Chesnier-Duchesne wurde jedoch schnell entlastet, da sich die Anzeige vor allem gegen Aumaitre richtet.10

Kurze Zeit später, im März oder April 1941, empfing sie Angerer in ihrem Geschäft: Hermann Göring hatte von der Höhe des Gewinns erfahren, den der Verkäufer gemacht hatte (die Wandteppiche wurden für 500.000 F an- und für 4 Millionen F verkauft) und forderte eine Untersuchung. Es liess sich nicht mit Sicherheit sagen, ob Göring wusste, wie hoch die Kommissionssumme war, die Angerer für sich selbst vom Kaufbetrag einbehalten hatte. Angerer, der über die Anzahl der am Verkauf der Wandteppiche beteiligten Vermittler wenig erfreut war, beschlagnahmte während dieses Besuchs in der Galerie Chesnier-Duchesnes’ zwei Gemälde.11 Einige Monate später zahlte er für diese nachträglich 170.000 F. Der als betrügerisch geltende Gewinn, den das Comité de confiscation des profits illicites für diese Gemälde einbehielt, betrug 25.000 FF, wurde aber Herrn Chesnier-Duchesne angerechnet, da der Geschäftsfonds auf seinen Namen lautete.12

Weitere Verkäufe

Auch bezüglich eines weiteren Geschäftsvorgangs Gabrielle Chesnier-Duchesnes wurde nach der Besatzungszeit eine Untersuchung eingeleitet: Bei einem seiner Besuche in der Galerie bat Josef Angerer darum, der Gräfin Geneviève de Boishue vorgestellt zu werden, da diese Gobelins besäße, die ihn interessieren („Die Jagd Isidors“).1 Bei ihrem Treffen legte de Boishue den Preis auf 1.400.000 F fest, Angerer lehnte ihn jedoch ab und das Geschäft wurde nicht abgeschlossen.2 De Boishue sagt später aus, dass sie aufgrund der Nationalität des Interessenten die Verhandlungen abgebrochen habe und gab an, Chesnier-Duchesne informiert zu haben, dass sie nur an einen Franzosen verkaufen würde. Doktor Hans Wendland, der bereits vor dem Krieg ein Kunde von Chesnier-Duchesne war, kaufte letztlich die Gobelins. Dieser Verkauf wurde jedoch von Monsieur Achille Boitel vermittelt, nachdem Chesnier-Duchesne sich aus den Verhandlungen zurückgezogen hatte, da die Comtesse de Boishue mehrmals versucht hatte, sie zu überbieten.3 Diese behauptete, sie sei gezwungen gewesen, den Wandteppich zu liefern, nachdem Herr Boitel die Summe von 2.500.000 F auf ihr Konto überwiesen hatte, woraufhin sie einen Rechtsstreit anstrengte.

In einem Informationsbericht der Pariser Zollbehörde wird ein weiterer Geschäftsabschluss Chesnier-Duchesnes erwähnt: der Verkauf von Gegenständen zur Ausfuhr nach Deutschland für 190.000 F. Dieser Verkauf tauchte in der Buchhaltung der Chesnier-Duchesnes auf, aber das Ehepaar gab hierzu an, diese Objekte im März 1944 an einen russischen Kunden veräußert zu haben. Die Lieferung wurde vom Haus Chenue übernommen. Erst dadurch, so sagen die Chesnier-Duchesne aus, erfuhren sie, dass die Objekte für einen deutschen Käufer bestimmt waren, einen Herrn “Glasmer” (es handelt sich eventuell um Heinrich Glasmeier).4 Dieser Verkauf wurde nicht als unlauter gewertet.

Gabrielle Chesnier-Duchesne wurde durch das Comité de confiscation des profits illicites in der Sitzung vom 5. Juni 1947 zu einer Nachzahlung von 200.000 F und einer Geldbuße in derselben Höhe verurteilt. Das Bußgeld wurde durch eine Entscheidung des Obersten Rats [Conseil supérieur] am 7. Juli 1950 verdoppelt. Ihr Ehemann, Marcel Chesnier-Duchesne, wurde zum Mitschuldner für die Nachforderung erklärt, ebenso wie für die Geldstrafe.5

Gegen Gabrielle Chesnier-Duchesne lief auch ein Ermittlungsverfahren vor dem Gerichtshof, das am 29. Mai 1946 eingestellt wurde,6 sowie eines vor der Commission interprofessionnelle d’épuration [berufsübergreifende Säuberungskommission], die entschied, eine während eines Monats öffentlich auszuhängende Rüge gegen sie zu verhängen.7