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02/12/2021 Répertoire des acteurs du marché de l'art en France sous l'Occupation, 1940-1945, RAMA (FR)

Jeanne Meunier-Batifaud führt ein Antiquitätengeschäft mit Tapisserien, die deutsche und österreichische Kunsthändler wie etwa Josef Angerer, Paul Waldthausen, Josef Mühlmann, Walter Bornheim oder Hans Herbst anzukaufen suchen.


Jeanne Batifaud wurde am 26. September 1881 geboren. Im Jahre 1904 heiratet sie François Meunier. Zusammen mit ihrem Ehemann führt sie ab 1935 ein Antiquitätengeschäft. Das 1863 gegründete Unternehmen befindet sich an der Pariser Adresse 38 Boulevard Raspail und steht bei den Vertretern des Tapisserienhandels in recht gutem Ruf. Nach dem Tod ihres Ehemannes im Februar 1942 bekommt Jeanne Unterstützung von ihrer Tochter, „Madame Martin“ genannt, mit der sie das Geschäft weiterführt. Jeanne Meunier-Batifaud arbeitet auch als Gutachterin für die Zollbehörden.1

Sie behauptet, während der deutschen Besatzung mit dem von einer gewissen Frau Bernt vertretenen deutschen Unternehmen AWAG geschäftlich in Verbindung gestanden zu haben sowie mit anderen deutschen Händlern wie Josef Angerer, Paul Waldthausen, Josef Mühlmann, Walter Bornheim und Hans Herbst, denen sie etwa ein Dutzend Objekte verkauft hat.2

Für den Verkauf verschiedener Tapisserien aus dem Besitz von jüdischgläubigen Personen bekommt sie Verkaufsprovision: M. Dumont, Mme Arditti, Mme Brunet, Mme Four-Chambault, J. Bernard und Roger Weil.3 Die mit der Ermittlung beauftragte Person des Comité de confiscation [Komitee für Beschlagnahmung unlauterer Gewinne] gibt im Übrigen an, dass „der Handel mit dem Feind scheinbar dem Zufall zu verdanken ist, da er nur ein Jahr von den insgesamt vier Jahren deutscher Besatzung gedauert hat [und] und allem Anschein nach größtenteils im Interesse von in Bedrängnis geratenen Juden getätigt wurde“.4

Meunier-Batifaud sagt aus, dass zu Beginn der deutschen Besatzung General Karl Hanesse zu ihr gekommen sei, sie sich aber geweigert habe, ihm zwei Tapisserien zu verkaufen. Nach diesem Besuch seien drei deutsche Polizeiinspektoren zu ihr gekommen und hätten ihr mitgeteilt, dass sie sich dem Willen der Deutschen, die ihr Geschäft betreten, zu fügen habe. Da habe sie dann die Entscheidung getroffen, bestimmte in ihrem Geschäft vorhandene Kunstwerke zu verstecken: „Ich erkläre, dass während der deutschen Besatzung mehrere Tapisserien in meinem Besitz waren, die ich den Begehrlichkeiten der Deutschen vorenthalten habe.“5 Das entspricht dem von Michel Martin für die Commission nationale interprofessionnelle d’épuration [Nationale berufsübergreifende Säuberungskommission] verfassten Bericht, in dem er erklärt, dass „Frau Meunier-Batifaud im Jahre 1939 die wichtigsten Waren ihres Lagerbestands für sich behalten oder versteckt hat, um sie den  deutschen Käufern vorzuenthalten“.6

Das Comité de confiscation des profits illicites [Komitee für Beschlagnahmung unlauterer Gewinne] beschließt in ihrem Fall eine Konfiszierung in der Höhe von 765.930 F und eine Geldstrafe in der Höhe von 700.000 F.7 Die Commission nationale interprofessionnelle d’épuration fasst ihrerseits den Beschluss, das gegen Jeanne Meunier-Batifaud aufgenommene Verfahren einzustellen.8

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