SOUFFRICE Jean-Louis (DE)
Zu den Kunden der von Jean-Louis Souffrice geführten Galerie Voltaire gehören in der Besatzungszeit Walter Andreas Hofer, Walter Bornheim, Josef Angerer und Josef Mühlmann.
Jean-Louis Souffrice wurde am 1. Februar 1900 geboren. Am 9. Februar 1935 heiratete er Antoinette Ayrault. Seit 1930 war er Antiquitätenhändler und verkaufte Möbel, Gemälde und vor allem figurative Plastik. In der Galerie Voltaire an der Adresse 33 Quai Voltaire in Paris übte er die Funktion des Geschäftsführers aus. Zudem war er eingetragener Gutachter bei den französischen Zollbehörden. Da Souffrice von September 1939 bis September 1940 einberufen wurde, konnte seine Galerie erst am Ende des Jahres 1940 wieder öffnen.1 Am 1. September 1939 wohnte er an der Adresse 11 Rue du Bois-de-Boulogne. Im April 1942 zog er in die 10 bis Avenue de la Grande-Armée um.
Bei der von der Zollbehörde bei Souffrice am 3. Januar 1946 durchgeführten Beweisaufnahme stellten die Kontrolleure fest, dass er 14 Verkäufe an deutsche KundInnen getätigt hatte.2 An Walter Andreas Hofer und im Auftrag von Hermann Göring verkaufte er im Jahre 1944 insbesondere Sainte Ursule demandée en mariage [⁓ Vermählungsangebot an die Heilige Ursula] des Meisters von Albocasser zu einem Preis von 250.000 F3, die Plastiken Sainte Barbe [⁓ Heilige Barbara] für 90.000 F und Nymphe et Satyres [⁓ Nymphe und Satyre] aus dem 17. Jh. für 110.000 F sowie eine Plastik von Clodion.4 Bei Walter Bornheim wurden von der Galerie Voltaire ausgestellte Zahlungsbestätigungen in der Höhe von insgesamt 1.972.000 F gefunden.5
Souffrice hatte regelmäßig Kontakt zu Hofer und Bornheim und erhielt auch Umsatzprovisionen für die von ihnen im Namen der deutschen Museen getätigten Verkäufe.6 Den Einträgen der Roberts Commission zufolge erhielt er einmal von Hermann Göring Besuch und arbeitete auch mit Josef Angerer und Josef Mühlmann zusammen.7 Letzterem verkaufte er mehrere Gemälde aus dem 17. Jh.8 und auch Spuren einer Verkaufstätigkeit an Maria Dietrich wurden aufgedeckt.9
Das Comité de confiscation des profits illicites [Komitee für Beschlagnahmung unlauterer Gewinne] kam zu dem Schluss, dass diese Verkäufe auf Provisionsbasis an Deutsche bewusst von Jean-Louis Souffrice getätigt worden waren, denn man ging davon aus, dass sie absichtlich nicht in der Buchhaltung vermerkt wurden. Gleichermaßen wies das Komitee den Begriff des Zwangsverkaufs zurück, da Souffrice ja nicht verpflichtet gewesen wäre, diesem Verkauf zuzustimmen. Er hätte nämlich die Möglichkeit gehabt, sich auf die per Gesetz vorgeschriebene Bezahlung per Scheck zu berufen, die bei den als illegal angesehenen Verkaufsoperationen nicht respektiert wurde.10
Jean-Louis Souffrice erhielt vom Comité de confiscation des profits illicites einen Einziehungsbescheid und wurde zu einer Geldstrafe in einer Gesamthöhe von 1.234.890 F verurteilt.11 Die Commission nationale interprofessionnelle d’épuration beschloss am 7. Juli 1947, die Ermittlungen zu seiner Tätigkeit in der Besatzungszeit einzustellen.12
Basisdaten
Personne / personne