ALBIN Marie (DE)
Marie Albin war Inhaberin des Pariser Antiquitätengeschäfts „Au bon vieux temps“, zu dem auch eine Gobelin- und Tapisseriereparaturwerkstatt gehörte. Zu ihren deutschen Kunden zählten Josef Mühlmann, Friedrich Welz und der Hans Herbst.
Marie Albin, geborene Tissandier, heiratete Pierre Albin am 20.06.1901. Am 29.03.1921 entschieden die Eheleute eine Gütertrennung vorzunehmen. Marie Albin betrieb die Antiquitätenhandlung, „Au bon vieux temps“ [Zur guten Alten Zeit], die sich an der Adresse 145, Boulevard Saint-Germain in Paris befand. Der Antiquitätenhandlung angeschlossen war eine Reparaturwerkstatt für Tapisserien, in welcher während der Besatzungszeit (1940-1944) zehn Angestellte arbeiteten.1
1946 wurde Albin vor das Comité de confiscation des profits illicites [Komitee für Beschlagnahmung unlauterer Gewinne] zitiert, wo sie beschuldigt wurde, direkt an Deutsche verkauft zu haben. Aufgrund von Ankäufen, die sie unter ihrem eigenen Namen im Hôtel Drouot, zum Beispiel für einen Herr Blary, getätigt hatte, welche jedoch in ihren Geschäftsbüchern nicht auftauchten, wurde sie der doppelten Buchführung verdächtigt. Sie bestritt diesen Vorwurf und führte an, dass jeder einen Scheck in einer Bank ausstellen könne, ohne dabei seine Identität nachweisen zu müssen.2
Das Komitee konnte jedoch feststellen, dass sich der Besitz von Marie Albin während der Besatzungszeit deutlich vergrößert hatte: Der Zugewinn belief sich auf 1.404.114 F. Auch im Fall ihres Ehemanns konstatierte das Komitee, dass er ebenfalls von nicht deklarierten Aktivitäten Marie Albins profitiert haben müsse, da sein Besitz um 450.000 Francs angewachsen war, ohne dass er eine Geschäftstätigkeit deklariert hatte.3 Das Komitee konnte allerdings nicht nachweisen, welche Einnahmen aus der doppelten Buchführung aus unrechtmäßigen Verkäufen stammten und welche durch Geschäfte mit französischen Kunden erzielt wurden.
Entsprechend bat Michel Martin in einem Schreiben vom 15. Februar 1949 an die Commission nationale interprofessionnelle d’épuration [nationale berufsübergreifende Säuberungskommission] das Verfahren einzustellen, da es “nicht möglich erscheint, an dem Vorwurf gegen Frau Albin festzuhalten [...], deutsche Kunden geworben oder den Besatzern Ankäufe erleichtert zu haben.”4
In der Stellungnahme, die Marie Albin für die erste Entscheidung des Comité de confiscation des profits illicites abgab, gab sie an, dass “der deutsche Käufer, der mein Hauptkunde war, von einem seit langem auf dem Pariser Markt etablierten Kommissionär SCHEMLER, 21 rue Basfroi, zu mir gebracht worden war.”5
Sie verkaufte vornehmlich an Josef Mühlmann.6 Außerdem sind in ihren Geschäftsbüchern unter anderem die Namen von Friedrich Welz und Dr. Hans Herbst nachzuweisen.7
Nach einem Einspruch gegen die vom Obersten Rat des Comité de confiscation des profits illicites verhängte Strafe, konnte Marie Albin erreichen, dass die festgesetzte Summe des Einziehungsbescheids auf 429.600 F und diejenige des Bußgeldes auf 694.000 F herabgesetzt wurde.8 Die Untersuchung, die die Commission nationale interprofessionnelle d’épuration gegen sie eingeleitet hatte, wurde 1949 eingestellt.9
Basisdaten
Personne / personne