GÉRARD Renée (DE)
Renée Gérard, eine Spezialistin für Wandteppiche, übernahm das Geschäft ihres verstorbenen Mannes, eines Antiquitätenhändlers in Nogent Le Roi, und setzte ihre Tätigkeit in Paris fort. Während der Besatzungszeit gehörten Bruno Lohse und Walter Bornheim zu ihren Kunden.
Nach dem Tod ihres Mannes übernahm Renée Dreyfuss, geboren Gérard, das Geschäft ihres verstorbenen Gatten, der Antiquitätenhändler in Nogent Le Roi war und führte seine Geschäfte in Paris fort. Sie spezialisierte sich auf Wandteppiche. Es sind nur sehr wenige Informationen über sie erhalten: Sie war nach dem Krieg unauffindbar, hinterließ jedoch viele Schulden. Einige Quellen lassen vermuten, dass sie in die Kolonien gegangen sei.1
Entsprechend der Unterlagen der Zolldirektion verkaufte Renée Gérard während der Besatzungszeit in ihrer Wohnung, 45, Rue de Bellechasse, Kunstobjekte an Deutsche, die dann ohne Exporterlaubnis ausgeführt wurden. Der geschätzte Gesamtwert dieser Verkäufe betrug 3 770 000 Francs.2 Sie lieferte beispielsweise Bruno Lohse einen Wandteppich (Scipio, der Afrikaner) und stand in fast täglichem Kontakt mit Walter Bornheim.3 Nach den Informationen des Zollamts verkaufte sie ihm eine Tapisserie von Van Loo,4 ein Gemälde, das Padoue [sic] (?) zugeschrieben und ein weiteres, das Césare da Sarto [sic] zugeschrieben wurde.5 Es ist möglich, dass Gérard als Vermittlerin am Verkauf einer Jungfrauendarstellung aus dem 12. Jahrhundert durch Marthe Dufet an Bornheim beteiligt war.6 Der Transport dieser Skulptur wurde von der Firma Schenker übernommen. Eine Notiz der Direction générale de l’enregistrement, des domaines et du timbre [Generaldirektion der Registratur, des Grundbesitzes und Steuern] vermerkt, dass „sie bei sich während der Besatzungszeit deutsche Offiziere empfing, insbesondere einen österreichischen Offizier, dem sie antikes Mobiliar verkauft haben soll.“7 Ein Auszug aus einem Bericht zur Sammlung Hermann Görings gibt an, dass sie „Hofer Fräulein Bellagamba vorstellte.“8
In ihren Aussagen gibt Renée Gérard an, dass sie einen Angestellten hatte: Patrick Mac Grath, der auch Kommissionen aus den Verkäufen erhielt.9 Diese Transaktionen wurden jedoch nicht deklariert. Da sie in bar bezahlt wurden und Renée Gérard keinerlei Steuererklärung abgab, sind diese Aktivitäten nur schwer nachzuvollziehen.
Das Comité de confiscation des profits illicites [Komitee für Einziehung unlauterer Gewinne] strengte eine Untersuchung gegen sie an und verurteilte sie in Abwesenheit zu einer Einziehung von 754 000 Francs und 1 500 000 Francs Bußgeld.10 Die Commission interprofessionelle d’épuration [berufsübergreifende Säuberungskommission] scheint das Verfahren nicht abgeschlossen zu haben, da Renée Gérard nicht aufzufinden war. In ihrer Akte ist zwar eine Sterbeurkunde hinterlegt,11 es handelte sich dabei jedoch ganz offensichtlich um eine Verwechslung.