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18/08/2023 Répertoire des acteurs du marché de l'art en France sous l'Occupation, 1940-1945, RAMA (FR)

Marcel Chesnier-Duchesne war Inhaber eines Antiquitätengeschäfts, das jedoch hauptsächlich von seiner Frau Gabrielle Chesnier-Duchesne geführt wurde. Während der Besatzungszeit war sie an dem Verkauf von Wandteppichen durch Henri Aumaitre an Göring beteiligt.


Marcel Chesnier-Duchesne wurde am 13. Mai 1889 in Lille geboren. Im Jahr 1916 ließ er sich in Paris als Autovermieter nieder. Er heiratete Gabrielle Dubois am 15. März 1930 und gründete im selben Jahr ein Antiquitätengeschäft mit Sitz 83, Rue de la Convention. Zu diesem gehörte außerdem ein Lager in 115, Rue de Javal. Das Unternehmen wurde hauptsächlich von Gabrielle Chesnier-Duchesne geführt, unter Mithilfe ihrer Tochter aus erster Ehe. Ab 1932 litt das Geschäft deutlich unter der allgemeinen wirtschaftlichen Krise.1

Nach der Besatzung wurde Marcel Chesnier-Duchesne vor das Comité de confiscation des profits illicites [Komitee für Einziehung unlauterer Gewinne] zitiert, da das von seiner Frau geführte Geschäft auf seinen Namen angemeldet war.2 Von Juli 1939 bis zum Ende des Jahres 1940 blieb das Geschäft geschlossen. Danach blieb es während der gesamten Besatzungszeit etwa sechs Monate im Jahr geschlossen.3

In einem Urteil vom 5. Juni 1947 entschied das Comité de confiscation des profits illicites [Komitee für Einziehung unlauterer Gewinne], dass von den Einkünften seiner Ehefrau Gabrielle Chesnier-Duchesnes 200 000 Francs eingezogen werden sollten. Außerdem wurde ein Bußgeld in derselben Höhe festgelegt, für das er mithaftbar war.4 Die Höhe der Geldbuße wurde durch eine Entscheidung des Obersten Rats [Conseil supérieur] vom 7. Juli 1950 verdoppelt. Darüber hinaus wurde eine Konfiszierung von 25 000 Francs gegen ihn selbst verhängt.5 Diese bezog sich auf zwei Gemälde, die sich Josef Angerer aus dem Geschäft Chesnier-Duchesnes angeeignet hatte, später 1941 aber mit 170 000 Francs bezahlte. Das Komitee sah in diesem Fall ein, dass der Verkauf unter Zwang stattfand und verhängte deshalb kein weiteres Bußgeld.

Bezüglich der Geschäfte von Gabrielle Chesnier-Duchesne hielt ein Informationsbericht der Zolldirektion von Paris einen Verkauf und den Transport von Objekten in Höhe von 190 000 Francs fest, die nach Deutschland exportiert wurden. Dieser Verkauf tauchte in der Buchhaltung von Chesnier-Duchesne nicht auf. Das Ehepaar gab an, diese Objekte im März 1944 an einen russischen Kunden verkauft zu haben. Erst als die Lieferung vom Haus Chenue übernommen wurde,hätten die Chesnier-Duchesne erfahren, dass die Objekte für einen deutschen Käufer bestimmt waren, einen Herr Glasmer (es handelt sich eventuell um Heinrich Glasmeier).6 Dieser Verkauf wurde nicht als unlauter gewertet.

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