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Restitutionen von in der Besatzungszeit entzogenem jüdischem Eigentum. Eine sozio-kulturelle Annäherung

22/09/2023 Répertoire des acteurs du marché de l'art en France sous l'Occupation, 1940-1945, RAMA (FR)

Innerhalb von vier Jahren Besatzungszeit wurden in Frankreich Privatvermögen von als Juden geltenden Personen beschlagnahmt; achtzig Jahre später beschäftigt sich noch eine Kommission aktiv mit den Restitutionen: die Commission d’indemnisation des victimes de spoliations [CIVS, Kommission für die Entschädigung der Opfer, deren Vermögen infolge der in der Besatzungszeit geltenden antisemitischen Gesetzgebung beschlagnahmt wurde]. Was ist seitdem eigentlich passiert? Zwischen 1944 und 1954 machte die Französische Republik politische Anstrengungen, um Restitutionsverfahren in Gang zu setzen, die in den Jahren ab 1957 bis in die 1970er Jahre hinein auf politischer Ebene von der Bundesrepublik Deutschland ergänzt wurden, wonach das Thema Restitution dem Anschein nach abgeschlossen war. In den 1990er Jahren wurde es jedoch wieder aktuell. Angesichts des Endes des Kalten Krieges einerseits und der erneut zentral gewordenen Frage rund um die Shoah des Zweiten Weltkriegs andererseits hatte sich das Kräfteverhältnis zwischen politischer Öffentlichkeit, gesellschaftlichem Bestreben und Vergangenheitsbewältigung verschoben.

Erste Serie von Restitutionsverfahren: auf französischer (1944-1954), dann auf deutscher Seite (1957-1970er Jahre)

Diese erste Reihe von Restitutionsverfahren war nicht aufgrund einer vereinheitlichten, gemeinsam erlebten Erinnerung an den Genozid in Gang gekommenen, sondern durch politische Maßnahmen und die in der Gesellschaft lebenden Opfer von Enteignungen.

Die Französische Republik war bestrebt, den im Namen einer antidemokratischen Ideologie diskriminierten und verfolgten Personen ihre Rechte zurückzuerstatten. Es sollte auch die säkulare Demokratie innerhalb einer Republik wiederhergestellt werden, die nur „Menschen“ und „Bürger“ kannte „ohne jeglichen Unterschied zwischen Rasse, Religion und Glaubensgemeinschaft“. Abgesehen von der Regierungsumbildung am 9. August 1944 mit dem Erlass für eine auf gesetzlichem Weg neu ausgerufene Republik, der „alle Dokumente als nichtig“ erklärte, die auch nur die „geringste Diskriminierung in Bezug auf Judentum“ enthielten, war in den mit der Restitution in Zusammenhang stehenden Texten daher schon allein das Wort „Jude“ verbannt worden. Dennoch war der Genozid in den Köpfen stark präsent, angesichts der politischen und militärischen Ereignisse des Zweiten Weltkriegs trat er jedoch in den Hintergrund.

Die Erinnerung an den Genozid war aber auch innerhalb jener Bevölkerungskreise, die unter der Verfolgung zu leiden gehabt hatten, von Fall zu Fall verschieden. Die jüdische Gesellschaft – insofern diese Verallgemeinerung zulässig ist – war weitestgehend gespalten und zersplittert: Das Spektrum reichte von der – in der Besatzungszeit – strikt gesetzestreuen Position des Consistoire central israélite [Israelitisches Konsistorium] und der Union Générale des Israélites de France [UGIF, (in Vichy auf deutsche Anregung hin gegründete) Generalunion der Israeliten in Frankreich], über die laizistische und liberale, sich auf die Französische Revolution berufende Position des 1943 im Untergrund ins Leben gerufenen Centre de Documentation Juive Contemporaine [CDJC, Zeitgenössisches jüdisches Dokumentationszentrum/Shoah-Gedenkstätte] bis hin zu der im Untergrund existierenden Kommunistischen Partei mit der von ihr gegründeten Union des Juifs pour la résistance et l’entraide [UJRE, Jüdische Union für Widerstand und Selbsthilfe]. Auch der Anfang 1944 erfolgte Zusammenschluss dieser Strömungen innerhalb des CDJC, und später des Conseil représentatif des israélites/Juifs de France [CRIF, Repräsentativer israelitischer, später jüdischer Rat in Frankreich] konnte die Spannungen nicht beseitigen. Das Konsistorium, zum Beispiel, hatte den Aufruf des CRIF zum Widerstand abgelehnt.

Trotz ihrer Unterschiede hinsichtlich Erinnerung und Kultur konnten sich die diversen Teile der jüdischen Gemeinschaft auf einen gemeinsamen Nenner einigen: sie alle wünschten sich ein normales Leben, also eines, wie es vor dem Krieg gewesen war. Nach der Verfolgung durch die deutschen Nationalsozialisten und das französische Vichy-Regime wurde die republikanische Assimilationspolitik aber nicht unmittelbar hinterfragt. Zahlreiche, ehemals unter der Verfolgung leidende Personen stellten einen Antrag auf Namensänderung, um weniger leicht kategorisiert zu werden, und in den Synagogen hieβen die in der Deportation ums Leben gekommenen Personen oft „Gefallene im Namen Frankreichs“, entsprechend den an der Front gefallenen Soldaten. Das Bewusstsein über den beispielslosen deutschen Völkermord wuchs jedoch mit der Zeit.

In der Nachkriegszeit kam es in den Kreisen der Überlebenden zu einem starken Drängen auf Restitutionen (etwa drei Viertel der ehemals Verfolgten). Diese Forderungen waren durchaus berechtigt. Da die Unrechtmäßigkeit der Enteignungen nicht in Zweifel gezogen wurde, konnten viele Restitutionsforderungen einvernehmlich geregelt werden. Kam es aber dabei zu Schwierigkeiten, versuchte man, diese im Behördengang möglichst zu beseitigen. In den Wochen nach der Befreiung Frankreichs vermittelten etwa die UJRE in Marseille und in Paris, das Restitutionsbüro des Professors Terroine in Lyon, und im Dezember 1944 die Regierung mit der Vereinsrechtsänderung, um Gruppenbildungen zu verhindern, welche „die auf gesetzlichem Weg neu ausgerufene Republik zum Scheitern bringen“ wollten. Das Thema löste jedoch keine Pressekampagne aus. Als die Restitutionsverfahren 1950 mangels Nachfrage zum Erliegen kamen, bot ein Gesetz den jüdischen Organisationen die Möglichkeit, die Vermögen unbekannter Eigentümer zu verwalten. Diese Gelegenheit wurde jedoch nicht wahrgenommen.

Auf staatlicher Seite zeichnete sich die Restitutionspolitik in der Nachkriegszeit durch denselben Widerspruch aus (Nicht-Anerkennung einer jüdischen Identität), als sie sich recht entschlossen zeigte, den Enteignungen zum Opfer gefallenen Personen ihre Rechte zurückzuerstatten. Schon 1940 hatte General de Gaulle die Politik des antisemitischen Vichy-Regimes für null und nichtig erklärt. 1943 unterzeichnete Frankreich die feierliche Erklärung vom 5. Januar, in der sich die Vereinten Nationen „das Recht vorbehielten, alle Übertragungen und Transaktionen von Eigentum in den besetzten Gebieten als ungültig zu erklären“. Die Restitutionspolitik kam erst langsam in Gang, anfangs in Algier (Verordnungen vom 14. März und vom 12. November 1943), und nach der Befreiung Frankreichs wurde sie dann erweitert. Nacheinander wurde eine ganze Reihe von Maβnahmen ergriffen: im August 1944 wurden gesperrte Bankkonten umgehend zugänglich gemacht, es folgten die Verordnung zur Rückgabe der unter staatlicher Domänenverwaltung stehenden Vermögen (Oktober), die Verordnung zur Rückgabe der unter vorläufiger Verwaltung stehenden Vermögen (November), im selben Monat auch die Gründung der Commission de récupération artistique [CRA, Kommission für die Wiedererlangung von Kunstbesitz], im Dezember die Wiedereröffnung des (während des Ersten Weltkriegs eingerichteten) Office des biens et intérêts privés [OBIP, Amt für private Vermögenswerte und Ersatzansprüche], das mit den Einspruchserhebungen gegen die von den Deutschen durchgeführten Beschlagnahmungen beauftragt war, im Januar 1945 die Einrichtung des Service des restitutions des biens des victimes des lois et mesures de spoliation (Wiedergutmachungsamt für die den Enteignungsgesetzen und -maβnahmen zum Opfer gefallenen Personen), die Verordnung zur Rückgabe von zwangsversteigerten Vermögen (April 1945), das Kriegsentschädigungsgesetz (zu dem auch die Entschädigung für Wohnungsplünderungen zählte, Oktober 1946), im Juni 1948 sowohl das Gesetz zur Rückzahlung von den auf den gesperrten Bankkonten vorgenommenen Abbuchungen sowie die Einrichtung einer Commission de choix des œuvres d’art récupérées et ne pouvant être restituées (Auswahlkommission für die wiedererlangten Kunstwerke ohne Rückgabemöglichkeit).

Zu Beginn der 1950er Jahre schien die Reihe der französischen Restitutionen zu Ende gegangen zu sein, wenn auch nicht alle Eigentümer ihr Vermögen (beim Amt für private Vermögenswerte und Ersatzansprüche waren etwa 100.000 „vom Feind beschlagnahmte“ Vermögensgüter eingefordert worden) und nicht alle Vermögensgüter ihre Eigentümer wiedergefunden hatten. Die Zahl der aus Deutschland restituierten Kunstwerke und Kunstgegenstände belief sich auf 60.000, 15.000 wurden jedoch nicht von ihren Eigentümern zurückgefordert. Die Auswahlkommission stellte zunächst 2.000 dieser Werke drei Jahre lang im Château de Compiègne aus (1950-1954). Wenn keine Rückforderungen eingegangen waren, wurden diese als MNR-Werke der Musées Nationaux de Récupération [Wiedererlangter Kunstbesitz bei den französischen Nationalmuseen] oder OAR-Werke [Objets d’art Récupération, Restituierte Kunstgegenstände] in den Bestand der Museen aufgenommen. Der Rest wurde zu Staatsgunsten von der Domänenverwaltung verkauft.

In Frankreich wurden die Restitutionen in der Öffentlichkeit kaum diskutiert. In Deutschland war es anders, weil dort eine ganze Reihe von Gesetzen zur Entschädigung von den in den besetzten Gebieten geraubten Gütern im Bundestag Widerstand und heftige Debatten auslösten. Das Bundesrückerstattungsgesetz (BRüG) ermöglichte es allmählich, durch diplomatische Vermittlung und schrittweise, nämlich 1957, 1961 und 1964, die Beschlagnahmungen und insbesondere Wohnungsplünderungen zu entschädigen. Der Fonds Social Juif Unifié [FSJU, Jüdischer Sozialer Einheitsfonds] kümmerte sich im Wesentlichen um die Verwaltung der Restitutionsvorgänge. Die Entschädigungen ergänzten zwar die bereits erhaltenen Kriegsentschädigungszahlungen, doch für Kunstwerke und Kunstgegenstände handelte es sich um die erste Entschädigungsmöglichkeit, da in Frankreich Luxusgüter bei den Kriegsschäden nicht berücksichtigt worden waren.

Als diese Maβnahmen 1970 in Deutschland ausliefen, schien die Restitutionsphase abgeschlossen zu sein. Der Abschlussbericht der Mattéoli-Kommission (siehe unten) schätzte die noch nicht entschädigten Enteignungen auf fünf bis zehn Prozent des möglicherweise insgesamt zu verbuchenden Enteignungswertes und ging davon aus, dass diese sich auf ein Viertel der Eigentümer verteilten. Die eigentlichen Plünderungen hingegen, die seinerzeit nicht verbucht und selten aufgelistet waren, wurden wahrscheinlich nicht in demselben Maβe restituiert, trotz der von den Alliierten in Deutschland durchgeführten Maβnahmen und der später von der Bundesrepublik gezahlten Entschädigungen. Von diesen Plünderungen waren Kunstwerke allerdings in ganz besonderem Maβe betroffen.

Zweite Serie von Restitutionsverfahren: Reparationszahlungen in den Medien einer globalisierten Welt, 1995-…

Der Umstand, dass eine unter den damaligen Bedingungen durchgeführte, kaum perfekte, aber entschlossene Restitutionspolitik mehr als zwanzig Jahre nach ihrem Ende wieder aufgenommen wurde, mag überraschen. Diese Neuauflage ist sowohl auf kulturelle Veränderungen als auch auf ein neues internationales Kräfteverhältnis zurückzuführen.

Geschichte bedeutet in den 1990er Jahren nicht mehr dasselbe wie in den 1950er Jahren. Das zu keinem Zeitpunkt abhanden gekommene Bewusstsein um den Genozid rückte nun deutlich in den Mittelpunkt und wurde von breiten Teilen der Bevölkerung öffentlich diskutiert. Die in Frankreich gängigen Schilderungen der Kriegsjahre, die sich im ganzen Land eher um Kämpfe oder um Widerstand und Kollaboration gedreht hatten, hatten nun die Opfer im Blickpunkt, in erster Linie jene, die inzwischen ohne jegliche Konnotation Juden genannt werden durften. Die Gründe für diese Neuausrichtung sind vielfältig, liegen aber insbesondere in der zunehmenden historischen Aufarbeitung und Veröffentlichungen wie etwa jenen von Serge Klarsfeld. Auch der Eichmann-Prozess sowie der Sechstagekrieg haben eine Rolle gespielt, genauso wie die Ereignisse im Mai 1968. Beate Klarsfeld ohrfeigte 1968 den deutschen Kanzler und ehemaligen Nazi-Würdenträger Kurt Georg Kiesinger, der an Seiten Ribbentrops aktiv war. Oft fasst man diesen Generationenkonflikt formelhaft mit einem Paradigma: das Opfer tritt an die Stelle des kämpferischen Helden. In Frankreich wurde diese kulturelle und generationsspezifische Wandlung umso klarer, je mehr Präsident Mitterand sie schlichtweg ignorierte. Indem er alljährlich am Grab des „Siegers von Verdun“, Marschall Pétain, einen Kranz niederlegte, weigerte er sich, Frankreichs Verantwortung für die Shoah anzuerkennen, wodurch er wachsendes Unverständnis erntete. 1995 gab der neue französische Präsident Jacques Chirac am Jahrestag der Massenrazzia im Pariser „Vélodrome d’Hiver“ (Vel’ d’Hiv’) zu: „Ja, der kriminelle Irrsinn des Besatzers wurde von den Franzosen, vom État Français mitgetragen […], an jenem Tag vollbrachte Frankreich etwas nie wieder Gutzumachendes.“

Diese Entwicklung geht einher mit den durch den Mauerfall ihrerseits veränderten internationalen Beziehungen. In den Ländern des ehemaligen Ostblocks machten die „zweifachen Opfer“ von sich reden: jene, die der „Arisierung“ der Nazis und im Anschluss daran der kommunistischen Verstaatlichung zum Opfer gefallen waren. Des Weiteren entluden sich nun die durch den Kalten Krieg unterdrückten Spannungen zwischen den USA und Europa. Von Nordamerika aus schien sich eine an das besetzte Polen angelehnte Geschichtsauffassung zu verbreiten, die zum Ausdruck brachte, wie groβ die kulturelle „Kluft“ geworden war, die sich seit 1945 zwischen Europa und Übersee aufgetan hatte. Diesem Denkschema entsprechend waren alle Juden beraubt, für immer deportiert und niemals entschädigt worden. Ab 1995 griffen die französischen Medien das Thema auf, um die MNR-Werke als den Juden im Krieg geraubten Kunstbesitz zu denunzieren, der sich in den französischen Nationalmuseen befand. Es erschienen entrüstete Artikel über die nicht von ihren Besitzern zurückgeforderten Vermögenswerte, von denen angenommen wurde, dass sie sich immer noch in den Banktresors befänden. In diesem Zusammenhang schienen die politischen Maßnahmen der Nachfrage hinterherzuhinken anstatt umgekehrt. Anfang des Jahres 1997 wurde eine Untersuchungskommission zur Enteignung der Juden in Frankreich – die nach ihrem Präsidenten benannte Mattéoli-Kommission – gegründet, um den Wert der in den Verwaltungsstellen und Unternehmen vermuteten, noch nicht zurückgeforderten Vermögen zu ermitteln.

Dadurch, dass die Presse die Kunstwerke und Bankkonten in den Mittelpunkt gerückt hatte, wurden nun jenseits des Atlantiks Sammelklagen und speziell „class actions“ eingereicht, die europäischen Unternehmen jegliche geschäftliche Tätigkeit auf US-amerikanischem Boden verbieten konnten. Im Oktober 1996 richteten sich diese Aktionen gegen die Schweizer Banken, im Dezember 1997 und im Dezember 1998 dann gegen die französischen Unternehmen. Eine ebenfalls im Dezember 1998 abgehaltene, vom Jüdischen Weltkongress WJC angeregte und von der US-amerikanischen Regierung unterstützte internationale Tagung widmete sich den Kunstwerken. Der Präsident des WJC bezeichnete die enteigneten Kunstwerke als „letzte Kriegsgefangene“. Die teilnehmenden Länder, darunter Frankreich, verpflichten sich, diese neuen „Washingtoner Prinzipien“ einzuhalten und mit allen Mitteln nach einer „gerechten und fairen Lösung“ zu suchen, was die von den Nationalsozialisten beschlagnahmten und nicht an ihre früheren Eigentümer restituierten Werke betrifft.
Im Jahre 2001 wird der von der Mattéoli-Kommission geschätzte Betrag der den Eigentümern nicht restituierten Vermögenswerte einer eigens zu diesem Zweck ins Leben gerufenen Stiftung zum Gedenken an die Shoah (Fondation pour la Mémoire de la Shoah) überwiesen. Des Weiteren wird auf Empfehlung der Kommission die Bearbeitung der Entschädigungsanträge einzelner Personen wieder fortgesetzt, und dafür 1999 die oben genannte die Kommission für die Entschädigung der Opfer von Enteignungen (CIVS) eingerichtet. Die Museen widersetzten sich hinsichtlich der Kunstwerke weitgehend einer Schätzung der MNR-Werke, doch im Kulturbereich kam die Provenienzforschung allmählich in Gang. 2019 wurde im französischen Kulturministerium eine Mission de recherche et de restitution des biens culturels spoliés entre 1933 et 1945 [Forschungsmission für die Restitution des zwischen 1933 und 1944 enteigneten Kulturguts] eingerichtet und die CIVS kümmert sich weiterhin um die Antragstellungen der Nachfahren. Angesichts der nicht eingeforderten Bankguthaben haben Frankreich und die USA eine Methode für Entschädigungszahlungen vereinbart, welche die französischen (Vorabuntersuchung zu den Fakten) und US-amerikanischen (Zuteilung einer Pauschale) Kriterien berücksichtigt.

2022 ging diese zweite Reparationenserie zu Ende. Nach einem Höchststand Anfang der 2000er Jahre gehen die bei der CIVS eingegangenen Antragstellungen – für alle Arten von Vermögen – regelmäβig zurück. In den 30.000, seit ihrem zwanzigjährigen Bestehen eingegangenen Anträgen handelt es sich zu zwei Drittel um Wohnungsplünderungen und Enteignungen von Geschäftsvermögen, das letzte Drittel betrifft beschlagnahmte Bankguthaben. Anträge, welche bewegliche Kulturgüter zum Gegenstand haben, werden allerdings häufiger. Sie können durch neue, seit 2018 erlassene gesetzliche Verfügungen und Regelungen leichter geltend gemacht werden.1 Diese Vorgänge stehen heutzutage wegen des symbolischen Wertes von Kunstwerken, aber auch aufgrund der Entwicklung auf dem Kunstmarkt im Blickpunkt der Medien.

Bibliografie

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Andrieu, Claire, in Zusammenarbeit mit Cécile Omnès u.a., La Spoliation financière, Bericht, Paris 2000, Bd I und II.

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Mission d’étude sur la spoliation des Juifs de France, Rapport général, Paris 2000.

Perego, Simon, Pleurons-les : les Juifs de Paris et la commémoration de la Shoah, 1944-1967, Ceyzérieu 2020.

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