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22/09/2021 Répertoire des acteurs du marché de l'art en France sous l'Occupation, 1940-1945, RAMA (FR)

Seit den 1930er Jahren war der französische Kunsthändler Étienne Bignou (1891-1950) eine Persönlichkeit mit großer Reichweite. Er besaß eine unter seinem Namen laufende Galerie in Paris (1919-1950) und eine weitere in New York (1934-1949). Zudem führte er gemeinsam mit Josse und Gaston Bernheim, den Inhabern der Galerie Bernheim-Jeune, die Galerie Georges Petit zwischen 1929 und 1932, bis die Krise von 1929 zu deren Schließung im Jahr 1933 führte. Bignou hatte sich ein großes internationales Netzwerk auf dem Kunstmarkt aufgebaut und arbeitete insbesondere mit Reid & Lefèvre in London, Knoedler & Co. in New York und Ambroise Vollard in Paris zusammen. Er wusste dabei seine engen Beziehungen zu bedeutenden Sammlern im Ausland zu nutzen, wie Albert C. Barnes oder Chester Dale. Doch steht dieses internationale Ansehen der Jahre vor dem Krieg in starkem Kontrast zum relativen Schattendasein seines späteren Lebens.1

Der Nachlass Vollards

Dass Bignou derart in Vergessenheit geriet, ist sicherlich nicht zuletzt auf seine kurze und unglückliche Zusammenarbeit mit dem Händler Martin Fabiani zurückzuführen, der einen zweifelhaften Ruf genießt.1 Nach dem Tod Ambroise Vollards im Juli 1939 wurden die Werke aus dem Nachlass dieses Kunsthändlers unter seinen Geschwistern (darunter der Testamentsvollstrecker Lucien Vollard) und seiner langjährigen Freundin Madame de Galea aufgeteilt. Bignou war der für Madame de Galea bestellte Kunstexperte, Fabiani vertrat Lucien Vollard - darauf beschränkte sich ihrer Beziehung bis zur Teilung des Nachlasses. Lucien vertraute die Abwicklung und den Verkauf seines Anteils (und den seiner Schwestern) Fabiani an. Es wurde vereinbart, dass die Erlöse mit der Bignou Gallery in New York sowie Reid & Lefèvre in London geteilt werden sollten.2 Dieses völlig legitime Vorgehen hatte sich aus der langjährigen Zusammenarbeit von Vollard und Bignou3 ergeben und resultierte aus dem nachvollziehbaren Bemühen, die Bilder vor dem drohenden Krieg in Europa in Sicherheit zu bringen.

Fabiani hatte Paris Ende Mai 1940 verlassen und Lissabon noch vor dem Waffenstillstandsabkommen des 22. Juni erreicht. Im September gelang es ihm schließlich, die Gemälde - 702 Werke von Renoir, Cézanne, Gauguin, Bonnard und anderen - an Bord der Excalibur in Richtung New York zur Bignou Gallery zu schicken. Die Schiffsladung wurde jedoch durch die britische Admiralität auf den Bermuda-Inseln als feindliches Eigentum sichergestellt, da sich Frankreich mittlerweile unter deutscher Besatzung befand.4 Die beschlagnahmten Werke wurden während der gesamten Dauer des Krieges im Musée des Beaux-arts du Canada in Ottawa aufbewahrt.5 Nancy Karrels hat diese Geschichte nach einer sorgfältigen Untersuchung von Primärquellen (einschließlich Museumsarchiven, Korrespondenz, Militär- und Gerichtsakten aus dem Vereinigten Königreich, Bermuda und Kanada)  in einem Artikel brillant aufgearbeitet, der

„die Auffassung widerlegt, nach der die Bermudas-Affäre in den Bereich der Beschlagnahmungen im Zweiten Weltkrieg gehört, und darlegt, dass zwischen dieser Sammlung und den Plünderungen oder Devisenwechseln keinerlei Zusammenhang besteht, wie man zunächst vermutete. Fabiani war unzweifelhaft ein Schurke, der sich aktiv und freiwillig am Kunstraub der Nazis in Frankreich beteiligte. Diese skrupellosen Aktivitäten während des Krieges unterscheiden sich jedoch deutlich von der Beschlagnahmung seiner Sammlung auf den Bermudas. Der zeitliche Ablauf der Vorgänge bezeugt dies: Fabiani hätte die Werke nicht auf Befehl der Nazis hin verschiffen können. Darüber hinaus hat Großbritannien nie den Versuch unternommen, die Sammlung legal zu erwerben, wie sie es im Fall anderer feindlicher Besitztümer tat. Die Sammlung verblieb entsprechend ohne Unterbrechung rechtlich im Besitz Fabianis, bis sie 1949 freigegeben wurde.“6

Jedoch führten die zweifelhaften Aktivitäten Fabianis während des Krieges zu einem Haftbefehl im September 1945 (während er nach London flüchtete), in welchem ihm Kollaboration mit dem Feind vorgeworfen wurde. Der Ruf Bignous wurde durch diese Umstände ungerechtfertigter Weise beschädigt.7

Zu den Ereignissen im Herbst 1940 ist anzumerken, dass Duncan MacDonald, der damalige Leiter der Bignou-Galerie in New York und seit den 1920er Jahren ein enger Mitarbeiter Bignous, nach der Bekanntgabe der Beschlagnahme auf den Bermudas eine Reihe von Briefen und Telegrammen schickte, die interessante Aussagen aus erster Hand darstellen. Am 16. Oktober 1940 schrieb MacDonald an A.J. McNeill Reid, den Eigentümer von Alex. Reid & Lefevre Ltd. in London, in dem er ihn bittet, „mit aller Eile zu handeln“ und „sich an die höchsten Stellen zu wenden [...], Winston Churchill selbst von dem Fall zu berichten“8.

So verwerflich Fabianis spätere Aktivitäten auch waren, MacDonald ärgerte sich über „Presseberichte [die] dummerweise suggerierten, Fabiani sei von Nazi-Agenten manipuliert worden“. Er gab an, dass Fabiani und Bignou „im Januar/Februar 1940 einen Teil der Sammlung von Ambroise Vollard gekauft haben“, dass „Fabiani Paris vor dem Eintreffen der Deutschen verlassen hatte und sich seitdem mit seinen Gemälden in Lissabon aufhielt“ und dass er versucht habe, „vom amerikanischen Konsul ein Visum zu erhalten, um nach New York zu kommen“, aber da das Verfahren langwierig und frustrierend war, „kam er zu dem Schluss, dass es sicherer wäre, die Gemälde vorauszuschicken“9.  MacDonald argumentierte, dass, wenn die Gemälde durch die Bignou Gallery in New York verkauft werden könnten, „die britische Regierung unseren Anteil durch den [Dollar-Fonds] erhalten würde ... Ich bin wahrscheinlich der einzige Brite auf dem US-Kunstmarkt, der direkt zum britischen Fonds beiträgt, indem er Dollar in Pfund umwandelt“10.

Am 1. November entrüstete sich MacDonald über den Vorschlag von Reid, sich von dem Namen Bignou zu distanzieren, der in der Presse verwendet wurde:

„Wir wissen sehr wohl, dass Bignou immer noch ein freier Franzose [Free French] ist, auch wenn er in Frankreich eingesperrt ist. Ich hoffe, Sie zweifeln daran genauso wenig wie ich? Was mich betrifft, so ist es mir egal, dass er [in Frankreich] festsitzt, und ich bin überzeugt, dass er nur deshalb noch 'irgendwo in Frankreich' ist, weil er nicht so verachtenswert war, seine Frau und seine beiden Söhne zu verlassen. Bignou war immer genauso antinazistisch und antifaschistisch wie Sie und ich, und er hat in dieser Frage sicherlich schon immer weitaus klarere Ansichten vertreten als Sie. Ich bin sicher, dass er sich nicht verändert hat, und ich persönlich sehe keinen technischen Unterschied zwischen dem in Frankreich gefangenen E. Bignou und dem nach Lissabon und schließlich New York entkommenen Paul Rosenberg. Sehen die Behörden in London einen Unterschied und betrachten sie meine Position in dieser Galerie als Beweis für eine "Verbindung mit dem Feind", zumal es nicht die Schuld von Bignou ist? [...] Sollten wir auch jeden menschlichen Anstand verlieren? Wie können Sie glauben, dass ich die Bignou-Galerie im Stich lassen könnte, wo ich doch mit Ihrem und Bignous Einverständnis damit betraut wurde, diese während seiner Abwesenheit zu betreuen? [...] Wir haben geduldig in der Hoffnung darauf gewartet, dass Bignou uns eine Vollmacht schickt, um diese Galerie in ein amerikanisches Unternehmen umzuwandeln, wie er es, wie Sie sich erinnern werden, beabsichtigte, als er im Juni zu diesem Zweck hierher kommen wollte. Ich bin sicher, dass er weiß, dass wir Schwierigkeiten haben, aber die Deutschen lassen keine Nachrichten aus oder nach Frankreich.11

MacDonald wies ferner darauf hin, dass der Versand von Vollards Gemälden in die Vereinigten Staaten vor der deutschen Invasion erfolgte, was den Vorwurf der geheimen Absprache mit dem Feind entkräftete:

„Ich habe Briefe von Bignou vom Anfang des Jahres bis zum 30. Mai, in denen er mir mitteilt, dass er zusammen mit Martin Fabiani einen großen Teil der Vollard-Sammlung gekauft hat und dass sie versuchen, sie nach und nach außer Landes zu bringen, um sie zu schützen, nachdem sie die volle Zustimmung der Regierung erhalten haben, wie es seit Beginn des Krieges für alle Besitztümer erforderlich war, um Frankreich zu verlassen. Zwischen März und Mai habe ich häufig kleine Gruppen von Gemälden aus der Sammlung Vollard erhalten“12.

Bignou muss also, was Vollards Werke betrifft, ein für alle Mal entlastet werden, und MacDonalds Aussagen über seine tiefe Antipathie gegenüber den Nazis und darüber, dass Bignou ein freier Franzose war, müssen in Betracht gezogen werden.

Expertise und Verkäufe

Der Name Bignous taucht auch im Zusammenhang mit dem Verkauf der Werke aus der Galerie Bernheim-Jeune auf, die von den Nazis beschlagnahmt1 und der Galerie Tanner in Zürich für eine Million Francs angeboten wurden.2 Unter den Namen, die in diesem Zusammenhang genannt wurden, taucht der in Paris lebende Schweizer Maler Carl Montag auf.3 Er arbeitete seit 1913 als Agent Tanners und hatte 1932 mit Bignou die Ausstellung der Retrospektive Picassos in den Galerien Georges Petit für Zürich vorbereitet. Auch Adolf Wüster wird genannt, der als Kunstberater der deutschen Vertretung in Paris einer der Hauptvermittler der Deutschen auf dem Pariser Kunstmarkt war.4 Die Rolle, die Bignou konkret in diesem Zusammenhang spielte, kann nicht abschließend geklärt werden. Klar ist nur, dass er eine offensichtliche Verbindung zur Galerie Bernheim-Jeune hatte und in diesem Zusammenhang eventuell kontaktiert wurde. Es wäre sehr problematisch, wäre er an der Auflösung derselben beteiligt gewesen – die Kontaktaufnahme durch die Deutschen und/oder Montag jedoch heißt noch nicht, dass er sich auch freiwillig an den Vorgängen beteiligt hätte.5

Bignou hat andererseits unzweifelhaft während der Besatzung Gemälde an deutsche Museen verkauft, wie sich im Archiv der Transportfirma Schenker (die Kunstwerke nach Deutschland verschickte)6 zeigt. Auch die Vernehmungsberichte der Art Looting Investigation Unit (ALIU) des Office of Strategic Services (der Vorgängerorganisation des CIA) belegen dies.7 Bignou deklarierte diese Verkäufe im Februar 1945 freiwillig den französischen Autoritäten und gab Brutto-Einnahmen von 95.642 F für 1941 und 27.125 F für 1942 an.8

Im Februar 1941 verkaufte Bignou Le vieux port à Rouen von Camille Corot für 450.000 F an das Folkwang Museum in Essen, dessen Direktor Heinz Köhn war,9 sowie ein Werk von Gauguin, Vase de fleurs, für 300.000 F10 und Guernesey von Renoir für 220.000 F11 an das Kaiser Wilhelm Museum in Krefeld, unter der Direktion von Friedrich Muthmann. Im Juni 1941 verkaufte er eine Zeichnung Renoirs, die Grande baigneuse (150.000 F),12 an das Städtische Museum für Kunst und Kunstgewerbe in Wuppertal-Elberfeld, das von Victor Dirksen geleitet wurde.13 Im November 1941 verkauft Bignou außerdem ein weiteres Bild von Renoir, Les grandes baigneuses (4.000.000 F)14 und ein Gemälde von Ingres, Le Duc d’Albe à Sainte-Gudule à Bruxelles (1.800.000 F)15 an das Wallraf-Richartz Museum in Köln, geleitet von Otto H. Förster.16 Im April 1942 verkaufte er ein Werk von Boudin, Plage de Trouville (400.000 F),17 an das Kaiser Wilhelm von Krefeld.18 Die Summe der verkauften Werke, sechs Gemälde und eine Zeichnung, betrug 7.420.000 F, wovon Bignou 122.767 F als Gewinn erklärte.19

Eine umfangreiche Akte dokumentiert die eingehende Untersuchung die das Comité de confiscation des profits illicites [Komitee für Beschlagnahmung unlauterer Gewinne] nach dem Krieg durchführte. Auf dieser Grundlage wurde Bignou 1947 dazu verurteilt, eine erhebliche Geldbuße für die angeblichen Profite zu zahlen. Die Commission nationale interprofessionnelle d’épuration [nationale berufsübergreifende Säuberungskommission], die ihre eigene Untersuchung durchführte, sprach Bignou allerdings am 24. März 1947 von jedem Verdacht der Kollaboration frei, was die Höhe des Bußgelds deutlich verringerte.20 Besonders belastend war zweifelsohne ein Umschlag in der Akte des Comité de confiscation des profits illicites, der deutsche Dokumente enthielt welche belegten, dass Bignou sein Automobil (ein Packard mit Fahrer) im gesamten besetzten Frankreich frei nutzen konnte. Der ursprüngliche Passierschein, unterschrieben im Jahr 1941 von Felix Kuetgens vom Kunstschutz in Paris,21 wurde 1944 von Hermann Bunjes erneuert. Bunjes, Direktor der Deutschen Kunsthistorischen Forschungsstätte (KHF) in Paris, war als Pariser “Referent für Kunstschutz und Kultur” unter dem deutschen Militärkommando der erste persönliche Agent Görings in Sachen Kunst und eng mit dem Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg (ERR) verbunden.22 Aus dem Passierschein geht hervor, dass Bignou Gemälde von großem Wert für deutsche Museen kaufte. Außerdem ist darin angegeben, dass die Kontaktperson Bignous der Münchener Kunsthändler Eugen Bruschwiller sei – ein enger Freund von Adolph Hitler und Heinrich Hoffmann, der dank des persönlichen Einflusses von Martin Bormann ein bedeutender Ankäufer für das (von Hitler geplante) Linzer Museumsprojekt wurde.23

Der Umstand, dass Bignou diesen Passierschein besaß, kann als Beweis der Kollaboration interpretiert werden. Man kann ihn aber auch dahingehend auslegen, dass Bignou gezielt von hohen Persönlichkeiten der deutschen Besatzer in Paris eingeschüchtert wurde, um ihnen Zugang zu den Bildern zu verschaffen. In diesem Zusammenhang ist es interessant, dass entsprechend derselben Archivmaterialien Henri Storoge, eine zentrale Persönlichkeit der Résistance, als Zeuge für Bignou aufgetreten ist. Er sagte aus, dass Bignou nur Dank dieses Passierscheins als Mitglied der 6. Sektion der “Ceux de la Résistance” (CDLR) Transport- und Verbindungsdienste leisten konnte.

Während man nach der Kapitulation Frankreichs gezwungen war, den Forderungen der Deutschen zu gehorchen, war die aktive Beteiligung an der Résistance eine gefährliche und freiwillige Aktivität.

Die Untersuchung der Nachkriegszeit hat sich vor allem auf die Einkünfte Bignous während des Krieges konzentriert. Was offenbar irritierend und verdächtig wirkte, war vor allem der beträchtliche Reichtum Bignous – auch wenn dieser nachweislich aus seinen früheren Aktivitäten in Großbritannien und den USA resultierte. Dieser Besitz überstieg auch bei Weitem die Einnahmen durch die Verkäufe in Frankreich während des Krieges.24 Während Bignou von 1940 bis 1945 weder Zugriff auf seine Konten bei der Westminster Bank und der National Bank of Scotland in London noch auf die Chemical Bank & Trust von New York hatte, konnte er diese nach Ende des Kriegs wieder nutzen, was seinen Reichtum erklärt. Der internationale Handel war bereits seit zwei Jahrzehnten sein modus operandi als der Krieg ausbrach. Der Handel mit dem Feind war jedoch ein anderer Fall, und er erkannte seinen Fehler an.25

Am 14. Juli 1949 wies Bignou in einem 14-seitigen Schreiben die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen zurück und erklärte unter anderem, dass er trotz der von ihm deklarierten, erzwungenen und auf ein Minimum reduzierten Verkäufe an deutsche Museen während der gesamten Besatzungszeit unter Einsatz seines Lebens für die Résistance gearbeitet und mehrere Medaillen für geleistete Dienste erhalten habe.26

Vielleicht wurde er von den Deutschen zur Zusammenarbeit gezwungen oder der Verlust seiner Einnahmequellen durch den Abbruch der Beziehungen zu Großbritannien und den USA verleiteten ihn dazu, Geschäfte mit dem Feind zu machen.27 Die Besatzungszeit hat zahlreiche Beispiele von mehrdeutiger und fließender Zusammenarbeit hervorgebracht: Die Kollaboration mit den Deutschen ging zum Teil Hand in Hand mit der Unterstützung der Résistance, um sich auch für das Ende der Besatzungszeit abzusichern oder um das Gefühl des Patriotismus und persönliche Interessen miteinander zu vereinbaren. Sie konnte aber auch dazu gedient haben, weiter handlungsfähig zu bleiben oder einfach nur das eigene Überleben zu sichern.28

Tatsache ist, dass die Annahme, Bignou sei ein schamloser Profiteur gewesen, zwischen 1947 und 1949 an Boden verlor. Einerseits hat die Banque internationale pour le commerce et l’industrie (BNCI) bestätigt, dass Bignou durch (anonyme) Käufe von Bons d’armements [Bewaffnungsbons] im Wert von 1.200.000 F im Jahr 1939 die Kriegskassen Frankreichs unterstützte. Zweitens hat Bignou nachgewiesenermaßen in der Résistance mitgewirkt und drittens die Commission nationale interprofessionnelle d’épuration [berufsübergreifende Säuberungskommission] ihn nicht für der Kollaboration schuldig befunden. Zuletzt hat eine eingehende Untersuchung seiner Finanzen ergeben, dass Bignou über die von ihm angegebenen Geschäfte hinaus keinerlei Profit aus den Beziehungen zum Feind geschlagen hat. Das Komitee hörte auf, seinen Fall als verdächtig zu betrachten, sobald klar wurde, dass die Galerie, die Bignou in New York besaß (gegründet 1934) am 14. Mai 1941 zu einem amerikanischen Unternehmen wurde (Bignou Gallery Inc.), geleitet von Georges F. Keller, der die Schweizer Nationalität besaß, Duncan M. MacDonald, einem britischen Staatsbürger und dem Anwalt Max Shoop als Präsidenten. Alle Einnahmen der Verkäufe wurden unter den drei Teilhabern, Bignou, Keller und MacDonald aufgeteilt.29 Diese Einkünfte, von Bignou als „Einnahmen aus dem Ausland“ deklariert, standen in keinerlei Zusammenhang mit Deutschland.30

Die ursprünglichen Beträge der Geldstrafen, zu denen er im Dezember 1947 verurteilt wurde, d.h. die Rückzahlung der Einnahmen aus den Verkäufen an Deutschland, die auf 3.606.028 F geschätzt wurden und ein Bußgeld von 7.000.000 F, reduzierten sich letztlich im Juni 1949 auf 1.312.000 F und 2.533.759 F. Die Summe der gesamten Strafzahlung – 3.845.759 F im Jahr 1949 (statt 10.606.028 F) – entspricht einem heutigen Wert von etwa 120.000 $.

Nur kurze Zeit später, am 12. Dezember 1950, verstarb Bignou vorzeitig. Er wurde 59 Jahre alt.